Innovationsökonomie

Qualitätsbewertung und Standardisierung von Dienstleistungen

Die Dienstleistungsrichtlinie (RL 2006/123/EG) ist Ende Dezember 2006 nach Zustimmung des Rates in Kraft getreten. Die Mitgliedstaaten haben bis zum 28. Dezember 2009 die Aufgabe die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. Ein bisher wenig beachteter Bestandteil der Richtlinie ist der Artikel 26 „Maßnahmen zur Qualitätssicherung.“ Artikel 26 nennt verschiedene Methoden, die die Mitgliedstaaten zusammen mit der Kommission ergreifen können, um die Qualität von Dienstleistungen im Europäischen Binnenmarkt zu fördern. In diesem Zusammenhang wurde das Fraunhofer Institut für System- und Innovationsforschung und die Technische Universität Berlin (das Fachgebiet für Innovationsökonomie in Zusammenarbeit mit dem Lehrstuhl für Wirtschafts-, Unternehmens- und Technikrecht von Prof. Dr. jur. Dr. rer. pol. Jürgen Ensthaler) vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie beauftragt ein Gutachten zum Thema „Qualitätsbewertung und Standardisierung von Dienstleistungen: Bestandsaufnahme und Handlungsempfehlungen für die von der EU-Dienstleistungsrichtlinie erfassten Sparten“ zu erstellen. Das Ziel des Gutachtens ist es, das Zusammenspiel zwischen den in der Richtlinie genannten Instrumenten zur Qualitätssicherung und Transparenz näher zu klären sowie Handlungsempfehlungen zu geben, damit eine effiziente Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie in Deutschland möglich wird. Im Rahmen des Gutachtens wird zwischen Festlegung, Überwachung und Transparenz von Qualitätsmaßstäben unterschieden. Das Gutachten wird voraussichtlich bis zum Frühjahr 2008 fertig gestellt sein. Am 12. Dezember 2007 wurden in den Räumlichkeiten des BMWi im Rahmen eines öffentlichen Workshops erste Ergebnisse des Gutachtens vorgestellt.

Der Endbericht des Projektes kann unter folgendem Link als PDF Datei heruntergeladen werden.

Endbericht Forschungsauftrag Nr 17/07.